Der Württembergische Leichtathletikverband informiert:
Kaum wurde in der Corona-Verordnung Sportstätten des Kultus- und Sozialministeriums Baden-Württemberg am 10. Mai 2020 veröffentlicht, dass Lauf-/WalkingTREFFs mit max. fünf Personen unter der Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben möglich sind, wurde die Durchführung von Lauf-/WalkingTREFFs im öffentlichen Raum wieder verboten. 
„Das Training in Gruppen von bis zu fünf Personen ist derzeit unter Auflagen ausschließlich auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen und -sportstätten gestattet. Da nach wie vor das Kontaktverbot gilt und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet ist (§ 3, Absatz 1, Corona-Verordnung), ist das Training auf öffentlichen Wegen und Straßen sowie in öffentlichen Parks noch nicht erlaubt.“

Dies bedeutet für die Lauf-/WalkingTREFFs, dass bis zur Änderung der Kontaktbeschränkungen kein Sportangebot möglich ist.

Ausführlichere Info unter dem link des WLV:
https://www.wlv-sport.de/home/details-wlv-home/news/lauf-walkingtreffs-im-oeffentlichen-raum-ab-11-mai-2020-wieder-moeglich

Kommentar des Abteilungsleiters:
Dieses Vorgehen ist unerträglich, in der Sache nicht nachvollziehbar und bedarf der sofortigen Korrektur. Ich habe mich heute mit einer Email an die Kultus- und Sportministerin Dr. Eisenmann gewandt und darin diesen Standpunkt sehr deutlich gemacht.
Natürlich müssen wir uns an die Verordnungen halten; es bleibt uns nichts anderes übrig, auf den Neustart des Gerlinger Lauftreffs bis auf weiteres zu verzichten und weiterhin nur in der seither möglichen Form zu trainieren.

rob